Amphibiensituation an der L12

Straßen.NRW sieht keine Verpflichtung zum Handeln


Amphibien Amphibienwanderung L12 K49 Erdkröte Springfrosch Grasfrosch Bergmolch Teichmolch Feuersalamander Langerwehe Schevenhütte Hamich Heistern Betonwand Amphibienzaun Amphibienzäune NABU Düren
Erdkröten im Eimer (Foto: NABU Rinteln/Kathy Büscher)

An der L12 zwischen Langerwehe und Schevenhütte ist der NABU Kreisverband Düren schon seit Jahren mit vielen Helfern im Amphibienschutz aktiv. Bei der Wanderung zu ihren Laichplätzen müssen die Tiere die L12 überqueren und laufen dabei Gefahr, überfahren zu werden. Ehrenamtlich engagierte Menschen sammeln die Tiere seit Jahren auf der Fahrbahn ein, um sie sicher auf die andere Straßenseite zu tragen, wo sie zu ihren Laichgebieten weiterwandern. Das ist an einer viel befahrenen Straße wie der L12 für die ehrenamtlichen Helfer kein ganz ungefährliches Unterfangen.

Sanierung der Straße wäre eine Chance zur Verbesserung der Situation gewesen ...

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Feuersalamander (Foto: Achim Schumacher)

Deshalb hätte der NABU erwartet, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW anlässlich der Sanierung der Fahrbahndecke im Jahr 2019 Gelegenheit nutzt, um Querungshilfen unter der Fahrbahn zu verbauen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Nachweisdaten, die eine in Stolberg ansässige Naturschutzgruppe von der Amphibienwanderung vorweisen konnte. Neben Erdkröte, Springfrosch, Grasfrosch, Bergmolch und Teichmolch gibt es dort ein großes Vorkommen des Feuersalamanders, der in den letzten Jahren durch den Chytridpilz in vielen Regionen fast vollständig verschwunden ist.

... leider wurde diese Chance nicht ergriffen

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Hangschutzmauer an der L12 (Foto: Horst Malchow)

Leider ist das nicht geschehen. Ganz im Gegenteil wurde die Situation für Tier und Mensch als Folge der Straßenarbeiten noch erschwert, weil im Zuge der Fahrbahnsanierung außerdem eine mehrere Hundert Meter lange Hangschutzmauer auf der westlichen Seite der Straße errichtet wurde. Die gut einen Meter hohe Mauer verfügt über keinerlei Durchlässe und ist für bestimmte Insekten, Amphibien, Reptilien (Ringelnatter) sowie Säugetiere (Mufflon, Wildschwein, Nutria, Waschbär, Mäuse etc.) nicht passierbar. Als Geröllschutz ist sie sicher wirksam und notwendig, für viele Tierarten hingegen stellt sie eine unüberbrückbare Todesfalle dar.

Leider ist die unbefriedigende Lage deshalb nach wie vor fast unverändert

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Foto: Helge May

Anlässlich eines gemeinsamen Ortstermins wurden unsere Bedenken von den Mitarbeitern von Straßen.NRW geteilt. Dennoch trat bis zum Beginn der Wandersaison 2023 keine Verbesserung der Situation ein. Nachfragen bei Straßen.NRW blieben praktisch unbeantwortet. Deshalb hat sich der NABU Düren im März 2023 mit einer Pressemitteilung an die Medien gewandt. Denn die Amphibienhelfer riskieren in der Wandersaison Kopf und Kragen, wenn sie die Tiere von der Straße vor der Mauer einsammeln. Es gilt, nicht nur die Tiere, sondern auch sich selbst vor dem Überfahren zu bewahren.

Zwar wurde auf intensive Intervention der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Düren hin inzwischen ein Amphibienschutzzaun auf der östlichen Straßenseite errichtet, der nun zwar die Kröten davor schützt, auf die Straße zu wandern und dort überfahren zu werden, weil die Hangschutzmauer für sie nicht zu überwinden ist. Allerdings sind weiterhin ehrenamtliche Helfer gefragt, die sich in der Wandersaison nach wie vor in Gefahr begeben. Das ist unnötig, wäre doch die Deckensanierung ein geeigneter Anlass gewesen, ohne erheblichen Mehraufwand Amphibienschutztunnel zu errichten.

Was sagt der Landesbetrieb Straßen.NRW dazu?

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Foto: Helge May

Auf seiner Webseite Tierquerungshilfen - Straßen.NRW erklärt der Landesbetrieb, dass Planung und Bau von Amphibienschutzeinrichtungen heutzutage weitgehend Routineaufgaben sind. Es wird dort auf die verbindlichen Regelungen durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, 1976) und das nordrhein-westfälische Landschaftsgesetz (LG NW, 1980) hingewiesen, wonach die Verpflichtung besteht, den Naturhaushalt beim Straßenbau zu berücksichtigen. Die sogenannte "Eingriffsregelung" schreibt vor, erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, und damit auch der Fauna als dessen Bestandteil, so weit wie möglich zu vermeiden. Außerdem stellt Straßen.NRW fest, dass die "zeitweilige Installation mobiler Amphibienschutzzäune ... eine erforderliche, aber auch personalaufwändige provisorische Lösung an bestehenden Straßen" ist und weiter: "Effektiver sind stationäre, bereits mit dem Bau der Straße hergestellte und fest eingebaute Leiteinrichtungen und so genannte Querungshilfen."

Wir fragen uns, warum solchen Aussagen keine Taten folgen!

Aufschluss gibt auch eine Stellungnahme von Straßen.NRW

Dem NABU Düren liegt inzwischen eine Stellungnahme von Straßen.NRW zu einer Anfrage vor, die die Regionalratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema an den Landesbetrieb gerichtet hatte. Darin zieht sich Straßen.NRW neben technischen Restriktionen (für die es sicherlich eine Lösung gäbe) auf die - rechtlich vermutlich unangreifbare - Position zurück, wonach eine Beteiligung der Naturschutzverbände und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ausschließlich im Falle von Straßenneubauten vorgesehen sei. Weil es sich bei den Arbeiten an der L12 um eine reine Unterhaltungsmaßnahme gehandelt habe, habe eine Verpflichtung der Beteiligung der genannten Verbände und der UNB nicht bestanden - und offenbar auch keine zur Behebung der außerordentlich unbefriedigenden und gefährlichen Situation an der L12.

In der Stellungnahme erklärt sich Straßen.NRW bereit, "eine ggfs. pragmatische/punktuelle dauerhafte Verbesserung der Amphibienquerung im Rahmen verfügbarer Ressourcen zu prüfen".

Wir sind gespannt, ob dem nun Taten folgen!