In den letzten Jahren setzen immer mehr Gartenbesitzerinnen und -besitzer auf Schotter statt auf Pflanzen. Die Gründe, aus denen sich Menschen für einen Schottergarten entschieden haben, sind vielfältig. Sie streben damit eine Minimierung der Pflege an, einige schätzen die reduzierte Erscheinung und Ästhetik, vielen fehlt einfach die Zeit oder eine Gestaltungsidee, in manchen Fällen sind die Menschen auch körperlich nicht mehr in der Lage, sich um einen Garten zu kümmern. Was viele nicht wissen: Ein Kies- oder Schottergarten ist keineswegs besonders pflegeleicht. Auch ist ein solcher „Garten“ nicht kostengünstig oder langlebig. Biologisch gesehen sind viele dieser Gärten zudem tot, denn sie bieten den meisten Tieren und Pflanzen weder Nahrung noch Lebensraum.
Was vielen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern womöglich gar nicht bewusst ist: Die Landesbauordnung NRW beinhaltet bereits spätestens seit 2019 ein Begrünungsgebot. Streng genommen gilt dieses Gebot sogar schon seit dem Jahr 2000. Konkret steht in der Landesbauordnung, dass nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden müssen. Ausgenommen sind lediglich Flächen, die für eine andere zulässige Nutzung gebraucht werden: etwa zulässige Stellplätze, Einfahrten oder Unterstände für Mülltonnen.
Die seit 01.01.2024 gültige aktuelle Fassung der Landesbauordnung beinhaltet nun eine begriffliche Klarstellung. Dort steht, dass Schotterungen und Kunstrasen keine zulässige Gestaltung von nicht überbauten Flächen darstellen. Letzte Zweifel sollen mit dieser konkreten Formulierung aus dem Weg geräumt werden.
Zusammengefasst heißt das, dass sowohl Schottergärten als auch Kunstrasen in NRW schon lange verboten waren, und die Landesbauordnung in der aktuellen Fassung das jetzt nur noch einmal ganz deutlich klar stellt. Daraus ergibt sich auch: Das Verbot galt auch schon vorher, also auch für bereits bestehende Schottergärten.
Deshalb freut sich der NABU Düren über die Initiative der Stadt Düren, zum Thema aufzuklären und einen Wettbewerb zu initiieren, der über die Sommermonate 2024 veranstaltet wird und dazu beitragen soll, ökologisches Handeln zu fördern und die Artenvielfalt in den Dürener Gärten zu unterstützen. Gartenbesitzer*innen, die einen Garten haben, der nicht nur hübsch aussieht, sondern auch Lebensraum für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten bietet, sowie Menschen, die gewillt sind, ihren Garten naturnah umzugestalten, sind von der Stadt Düren herzlich eingeladen, am Dürener (Vor-)Gartenwettbewerb „Mit Herz und Harke“ teilzunehmen.
Nähere Informationen zu Teilnahmebedingungen, Bewerbung, Bewertungskriterien und Preise erhalten Sie auf der Webseite der Stadt Düren.
Egal, ob Sie bereits einen Garten besitzen, der vielen Arten Lebensraum und Nahrung bietet oder ob Sie sich entscheiden, Ihren Garten umzugestalten: Nutzen Sie die Chance und nehmen Sie an dem Wettbewerb teil! Sorgen Sie dafür, dass es in Düren blüht und summt und duftet. Begeistern Sie Ihre Mitmenschen mit Ihrem bunten (Vor)garten. Sie unterstützen damit nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch die Lebensqualität für alle Menschen in unserer Stadt. Es wäre doch schön, wenn Steinwüsten bald der Vergangenheit angehören.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:
Negativtrend Schottergarten - NABU
Wünschen Sie sich Ideen zur (Um)gestaltung Ihres (Vor)gartens? Nachstehend finden Sie eine kleine Sammlung interessanter Links:
Insektenfreundliche Vorgartengestaltung
Schritt für Schritt zum Naturgarten
Pflegeleichte Gärten - Alternativen zu Schotter & Co.
Das kleinste Insektenschutzgebiet Deutschlands
Wie es lieber nicht laufen sollte: